Unternehmen können für den Erwerb und die Errichtung fabrikneuer stationärer Ladestationen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der ab dem 23.11.2021 bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt, wie das Bundesverkehrsministerium und die KfW unabhängig voneinander berichten. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.

Ziel ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur auch in Firmen zu schaffen, damit diese und deren Beschäftigte motiviert würden, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten, dienen. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt inklusive der Netzanschlüsse gefördert. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/441-ladestation . Alle in dieser Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der fürs Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich derzeit auf rund 350 Millionen Euro.

Das Wichtigste nochmals in Kürze

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von fabrikneuen stationären Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Kammern und Verbände und gemein­nützige Organisationen

Anträge können ab sofort im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: