In der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten“ vorgelegt, das zahlreiche Änderungen im EStG, KStG, GewStG, UStG und InvStG sowie der AO und weiterer Stammgesetze beinhaltet.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG-E) von 24 auf 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden und von 12 auf 14 Euro bei einer Abwesenheit von 8 Stunden, bzw. für den An- und Abreisetag vor. Die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sollen erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anwendbar sein.

Die CDH hat bereits viele Male eine Anhebung der Verpflegungspauschale gefordert. Das Kabinett ist der Forderung der CDH teilweise nachgekommen. Nun bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf angenommen wird.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.