Die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1.Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (§ 224 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII).
Sie löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Mit der Vereinheitlichung der Mitgliedsnummern werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung.
Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten ab Oktober 2022 ein Schreiben mit ihrer neuen Unternehmensnummer. Bereits ab Zugang dieses Schreibens löst die Unternehmensnummer die bisherige Kundenummer bei der VBG ab.
Die neue Unternehmensnummer setzt sich aus einer zufälligen 15-stelligen Ziffernfolge zusammen. Die ersten zwölf Ziffern sind der Unternehmerin oder dem Unternehmer des Unternehmens zugeordnet. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Das erste Unternehmen erhält immer das Kennzeichen 001. Sind einer Unternehmerin oder einem Unternehmer mehrere Unternehmen zugeordnet, steht am Ende also jeweils eine 001, 002, 003 und so weiter. Die Unternehmensnummer wird in folgendem Format dargestellt: nnnn nnnn nnnn nnn.
Ergänzung für Unternehmen mit Teilnahme am UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital): Ab dem Meldejahr 2023 ist auch im UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital), d.h. bei der Abfrage der Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie bei eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer zu verwenden. Die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 kann wie gewohnt ab dem 01.11.2022 über das Entgeltabrechnungsprogramm durchgeführt werden. Um die Umstellung zu erleichtern, ist die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 noch mit der bisherigen Kundennummer möglich. Mit den Stammdaten wird die neue Unternehmensnummer dann automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übermittelt.
Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren bleiben bis auf die Kundennummer unverändert. Diese wird durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen ansonsten keine neuen Zugangsdaten. Informationen zum UV-Meldeverfahren finden Sie hier.