Diese FAQs erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der fünften Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von Januar 2022 bis Juni 2022).
Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
Außerdem ist seit dem 22. April die Änderung der Kontoverbindung zu Anträgen auf Überbrückungshilfe IV möglich.
Zum FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis Juni 2022) mit Stand v. 22.4.2022 gelangen Sie hier.