Am 25.06.2021 hat der Bundesrat ein Gesetz, das die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen verbessern soll, gebilligt. Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Dabei handelt es sich um folgende Neuerungen:

Verträge mit Verbrauchern müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar – über eine so genannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant.

Künftig müssen Unternehmen bei der Telefonwerbung die bereits jetzt erforderliche Einwilligung dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können. Kommt das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Das Gesetz tritt zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 01.07.2022.

 

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