Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt. Diese wurden in der Neufassung vom Bundesministerium für Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder grundlegend überarbeitet.

Die letzte größere Überarbeitung der Lohnsteuer-Richtlinien liegt bereits einige Zeit zurück. Diese erfolgte zuletzt durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015. Auf aktuelle Ereignisse hatte die Finanzverwaltung in der jüngeren Vergangenheit vor allem durch gesonderte BMF-Schreiben reagiert. Laut Begründung der Bundesregierung mussten die Lohnsteuer-Richtlinien daher grundlegend überarbeitet werden.

Dies galt insbesondere für die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Ziel der Überarbeitung war es auch, dass die Rechtsanwendung erleichtert wird.

Die nunmehr beschlossenen neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 finden Sie hier.