Kommt ein Privatgutachter zur Einschätzung, dass die Notreparatur eines verunfallten Fahrzeugs unwirtschaftlich ist, so kann sich der Laie darauf verlassen und einen Mietwagen beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten sind in einem solchen Fall nicht unverhältnismäßig. Dies hat das OLG Celle kürzlich im Sinne der betroffenen Autofahrerin entschieden.

Im entschiedenen Sachverhalt klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Jahr 2021 auf Erstattung der Mietwagenkosten. Sie hatte sich bis zur Reparatur des verunfallten Fahrzeugs einen Mietwagen beschafft. Ein von ihr beauftragter Privatgutachter war zuvor zu der Einschätzung gelangt, dass eine Notreparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte dagegen eine Notreparatur für wirtschaftlich erachtet. Das Landgericht wies daher die Klage der Klägerin ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Celle entschieden mit Urteil vom 13. September 2023 unter dem Aktenzeichen 14 U19/23- zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sei der Klägerin nicht anzulasten. Sie hätte keine umgehende Notreparatur ihres Fahrzeugs veranlassen müssen. Sie habe der plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung ihres Sachverständigen folgen dürfen. Für die Klägerin als Laiin sei die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Notreparatur nicht erkennbar gewesen. Somit wurde der Klägerin ein ungeminderter Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zugesprochen.