Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die Jahressteuer einfach berechnen. Sie müs­sen le­dig­lich ei­ni­ge An­ga­ben zu Ih­rem Fahr­zeug ein­ge­ben, um die vor­aus­sicht­lich an­fal­len­de Jahres­steu­er zu er­mit­teln.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2021 bereits gelten für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.

Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw setzen deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt. Für die nächste Kaufentscheidung für ein neues Kfz einfach mal die Steuerlast vorab berechnen lassen.

Den Kfz-Steuer-Rechner finden Sie hier.