Ab dem 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Grenzen deutlich angehoben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert worden.
Schon lange Zeit ist es möglich vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter, die gesetzliche Rente zu erhalten. Oft bedeutet dies jedoch, dass die Rente niedriger ausfällt – in der Rentenversicherung werden diese als „Abschläge“ bezeichnet. Die Abschläge wird es auch weiterhin geben, nur das was hinzuverdient werden darf, hat sich geändert: Arbeitseinkommen wird nicht mehr auf Altersrenten, egal ob vorgezogen oder nicht, angerechnet: Frührentner mit einem Nebenjob können damit ab diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Vor der Corona-Pandemie galt bei Frührentnern eine Hinzuverdienstgrenze von lediglich 6.300 Euro im Jahr vor. Während der Corona-Pandemie wurde diese Grenze bereits deutlich angehoben. Frührentner können somit beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Rentner im regulären Rentenalter durften grundsätzlich schon immer unbegrenzt hinzuverdienen.
Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten ebenfalls deutlich ausgeweitet. Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bis 2022 geltende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro jährlich gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich für das Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.
Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nachstehend auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung.