Vergleichsportale sollen künftig dazu verpflichtet werden, „nicht nur die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen aufzulisten, sondern auch deren Gewichtung“. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drucks. 19/9483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/8860) mit Verweis auf die politische Einigung der Trilog-Verhandlungen zur Omnibus-Richtlinie (Ratsdokument 8021/19, 29.3.2019).
Keine Mehrheit fand demnach die Forderung der Bundesregierung, ein „die Marktabdeckung betreffendes ausdrückliches Transparenzerfordernis“ in der Richtlinie festzuschreiben. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage die Rolle von Vergleichsportalen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft thematisiert.