News & Aktuelles
Mit den News der CDH rund um das Thema Vertrieb sind Sie immer gut informiert!
Neue Sonderkonditionen für Kfz
Heute haben wir von unserem Anbieter der Marken BMW, Mini und Opel die neue Nachlässe erhalten. Für Mini wurde der Mindestnachlass um 2 Prozentpunkte gesenkt, für BMW erhöht. Außerdem gibt es verbesserte Nachlässe für Opel, die wir in einer separaten Liste veröffentlicht haben. Der Vertragspartner der CDH für Jaguar und Land Rover hat seine Nachlässe für CDH-Mitglieder deutlich verbessert. Für die Jaguar Modelle XE, XF (Sportbrake), E-Pace, F-Pace und F-Type wird jetzt ein Nachlass von 27,5 Prozent auf die Listenpreisempfehlung des Herstellers, einschließlich werksseitig eingebauter Sonderausstattung gewährt. Für den Jaguar I-Pace gelten jetzt 22,5 Prozent. Für die Land Rover-Baureihen Discovery und Discovery Sport werden nun 26,5 Prozent Nachlass gewährt, für den Defender 20,5 Prozent. Der Range Rover Velar ist jetzt mit einem Nachlass von 21,5 Prozent erhältlich, alle anderen Range Rover Modellreihen sogar mit einem Nachlass von 24 Prozent. Die neuen Konditionen finden Sie unter Mobilität - Hersteller und Vertragshändler. Bitte loggen Sie sich oben rechts als Mitglied ein, um die Listen einzusehen!
Klarstellung zu den Corona-Soforthilfen für Selbständige und Unternehmen
Seitdem wegen der Corona-Pandemie die Soforthilfen des Bundes und der Länder für Selbständige und Unternehmen gewährt werden, wurde uns immer wieder von CDH-Mitgliedern die falsche Ansicht vorgetragen, dass man wegen der Corona-Krise bereits einen Liquiditätsengpass haben müsse, bevor man berechtigt sei, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen. Das ist falsch! Die Soforthilfe ist eine Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage, in die der Antragsteller durch die Covid-19-Pandemie bzw. durch die Maßnahmen zu deren Eindämmung geraten ist. Diese Existenzgefährdung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die geschäftlichen Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass). Da die Frist zu Beantragung der Soforthilfe derzeit auf den 31. Mai 2020 begrenzt ist, ergibt sich daraus, dass CDH-Mitglieder im Mai noch einen Antrag auf Soforthilfe stellen können, wenn sie voraussichtlich aus den laufenden Einnahmen ihres Geschäftsbetriebes nicht alle geschäftlichen Verbindlichkeiten, die in den Monaten Juni, Juli und August 2020 fällig werden, bezahlen können. Die Summe der fälligen Verbindlichkeiten, die in den drei Monaten ab Antragstellung nicht aus den laufenden Einnahmen beglichen werden können, ist die Höhe der Soforthilfe die beantragt bzw. gewährt werden kann, bis zur jeweils festgelegten Höchstgrenze. Manche Länder gewähren aber auch Soforthilfen, die über die Höhe des Liquiditätsengpasses hinausgehen. Bitte klicken Sie auf "Weiterlesen", um den vollständigen Artikel zu lesen!
Neuer Bußgeldkatalog: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
Verkehrssünder müssen sich auf teils deutlich steigende Bußgelder einstellen. Das Bundeskabinett nahm formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte - damit ist der Weg für ein ganzes Bündel neuer Verkehrsregeln endgültig frei. Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben - innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Für das Parken auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen können je nach Schwere des Falls – statt bisher 25 Euro – bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen – neben bis zu 100 Euro Geldbuße – sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen, das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet. Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit 100 Euro bestraft werden statt wie bisher mit 20 Euro. Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann in Zukunft genauso verfolgt und geahndet werden, wie wenn keine Rettungsgasse für Einsatzkräfte gebildet wird. Es drohen Bußgelder bis 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter – bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.
Seriöse Infos, FAQ-Liste und Kredithilfen zum Coronavirus
Die Bundesregierung und verschiedene andere Institutionen halten für Unternehmen wichtige Informationen, inkl. einer ständig aktualisierten FAQ-Liste, bereit. Sie sollen Unternehmern dabei helfen, eine mögliche kritische Entwicklung besser zu überstehen. Selbstverständlich können die Informationen auch von Privatpersonen genutzt werden. Unternehmen, die vor allem aufgrund des Coronavirus Probleme bekommen, können oft kurzfristig Kredite über Landesbürgschaften und Bürgschaftsbanken der Bundesländer erhalten. Nähere Informationen vom Gesundheitsministerium erhalten Sie hier. Die aktualisierte FAQ-Liste ist hier zu finden. Welche Unterstützungsmaßnahmen es für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und Soloselbständige gibt, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, erfahren Sie hier.
Coronavirus: Kostenfreie Angebote der Telekom
Unser Kooperationspartner Telekom bietet Unternehmen, Schulen und Privatpersonen kostenfreie Lösunge, um auf die veränderte Situation reagieren zu können. Für Unternehmen gibt es diese konkreten Angebote: Datenvolumen, Webconferencing, Online-Anwendungen und IT-Service, um das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Und für jeden Einzelnen: Datenvolumen für die Kommunikation und Disney+ für etwas Ablenkung in der ernsten Zeit. Mehr Infos unter Kommunikation. Um die Angebote zu sehen, loggen Sie sich bitte als Mitglied ein!
Coronavirus: Kostenfreie Angebote der Telekom
Unser Kooperationspartner Telekom bietet Unternehmen, Schulen und Privatpersonen kostenfreie Lösungen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können. Für Unternehmen gibt es diese konkreten Angebote: Datenvolumen, Webconferencing, Office-Anwendungen und IT-Service, um das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Und für jeden Einzelnen: Datenvolumen für die Kommunikation und Disney+ für etwas Ablenkung in der ernsten Zeit. Mehr Infos unter Kommunikation. Um die Angebote einzusehen, loggen Sie sich bitte als Mitglied ein!