Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übersicht über die ab 1. Januar 2022 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland kürzlich bekannt gemacht.
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 nicht neu festgesetzt. Die mit BMF-Schreiben v. 3.12.2020 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Die im BMF-Schreiben v. 3.12.2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2021“, BStBl. I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge sind demnach auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden. Dieses BMF-Schreiben – wie viele andere auch – finden Sie in der Infothek Steuer auf den Webseiten der CDH unter https://cdh.de/services/infothek/steuer/ dort unter der Zwischenüberschrift „Spesensätze“.
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