Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Vorabhinweise zur e-Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert.
Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert.
Der Bundestag hat am 13. Oktober 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ beraten. Die enthaltenen Gesetzesänderungen sollen wichtige Impulse für die weitere wirtschaftliche Entwicklung setzen.
Der Vorschlag sieht eine Obergrenze von 30 Tagen für die vertragliche Vereinbarung von Zahlungsfristen vor (bislang 60 Tage), wobei – anders als bisher – keine Ausnahmen mehr zulässig sein sollen. Erstmals soll die Höhe der Verzugszinsen vereinheitlicht werden (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Bisher war dies nur ein Mindestwert, den Deutschland zugunsten der Gläubiger auf 9 Prozent angehoben hat.
Am 20. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet.
Die Nutzung von elektronischen Geräten ist dem Autofahrer während der Fahrt auch dann untersagt, wenn das Medium zwar nicht in die Hand aufgenommen wird, aber die Bedienung eine zu lange Blickzuwendung erfordert.
Auf deutschen Straßen ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt eine Blitzer-App zu nutzen.
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis ein oft unzureichend beachtetes und unterschätztes Regelungsfeld.
Ein am Straßenrand befindlicher Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann der sich so verhaltende Fahrerführer unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen.
Die Antragsflut war am Starttag des Förderprogramms so groß, dass das Programm bereits in der Nacht zum darauffolgenden Tag wieder gestoppt werden musste.
Am Dienstag, dem 26. September 2023 ist ein neues staatliches Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom gestartet. Das Förderprogramm ist mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Förderanträge müssen online bei der Kreditanstalt für Wiederausbau (KfW) gestellt werden. Antragsteller werden gefördert, bis die Fördersumme von 500 Millionen Euro verbraucht ist.