Es ist wieder kalt geworden im Deutschland. In einigen Teilen des Landes kam es sogar zu ergiebigem Schneefall. Viele Autofahrer sind allerdings bereits mit Sommerreifen unterwegs. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Fahrer besser wieder die Winterreifen aufziehen sollten.

In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Die Empfehlung, Fahrzeuge mit Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) auszustatten, hat daher leider keine rechtliche Relevanz. Rechtlich gesehen müssen Autofahrer also bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihren Wagen fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit.

Wer bereits Sommerreifen aufgezogen hat, sollte das Auto bei den zu erwartenden winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Wer seinen Wagen dennoch nutzen möchte, der hat keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen, damit er rechtlich vollumfänglich geschützt ist.

Bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert, muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldeten Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Andersherum ist es übrigens auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller, und der Bremsweg verlängert sich deutlich.

Es ist daher ratsam – auch der ADAC rät dazu, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.