Im Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr auf Seiten der SPD ein großes Thema, die Erhöhung des Mindeststundenlohns auf 12 EUR. Die Bundesregierung will nun – wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, den geltenden Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöhen.

Mit Datum vom 13. April 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung als Kabinettsentwurf beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Die Bundesregierung führt zum Gesetzesentwurf aus:

  • Künftig soll sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
  • Zugleich sollen Maßnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.
  • Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 € auf 1.600 € ebenfalls angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hinter nachstehendem Link: (BT-Drucks. 20/1408). Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.