Der Bundestag hat am 14.11.2019 die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (BT-Drucks. 19/14103) stimmten die Abgeordneten der Koalition in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Opposition. Anschließend wurde auf Verlangen der FDP mit einem Ergebnis von 369 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen gegen 278 Nein-Stimmen namentlich über den Entwurf abgestimmt, womit dieser angenommen wurde.

Der Finanzausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 19/15152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (BT-Drucks. 19/15155) vorgelegt.

Ebenfalls abschließend diskutierte das Parlament u.a. einen Gesetzentwurf der FDP für ein „Gesetz zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ (BT-Drucks. 19/14286), der keine Mehrheit erreichte.