Am 28. April 2020 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er enthält eine Verschärfung, die besonders dringend zurückgenommen werden sollte. Die Möglichkeit bereits beim ersten derartigen Verstoß sofort ein Fahrverbot zu verhängen, wenn innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 Kilometer pro Stunde oder außerorts um 26 Kilometer pro Stunde überschritten wird, ist für berufliche Vielfahrer eine völlig unverhältnismäßige, viel zu harte Sanktion. Aus diesem Grund hat sich die CDH an Bundesminister Andreas Scheuer gewandt.

Denn sie kommt für den gesamten Wirtschaftsbereich der Handelsvermittler auf der Großhandelsstufe und für deren Außendienstmitarbeiter einem temporären Berufsverbot gleich. Für Außendienstmitarbeiter kann sie sogar den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Es reicht schon, innerorts ein Tempo-30-Schild zu übersehen und die übliche Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften minimal zu überschreiten, um Gefahr zu laufen, mit einem Fahr- und damit Berufsverbot belegt zu werden.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auch bereits an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei gehe es vor allem genau um die von der CDH beanstandete Regelung, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Kilometer pro Stunde. Diese Regelung sei „unverhältnismäßig“, hieß es auch im Ministerium. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das „Gerechtigkeitsempfinden“ wieder hergestellt werden. Was im Detail geplant ist, ist aber offen. Außerdem benötigt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, MdB, für eine Rücknahme der umstrittenen Regelung gute Argumente, um im Herbst die notwendige Zustimmung des Bundesrates zu bekommen.

Die CDH hat sich deshalb mit einem persönlichen Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Andreas Scheuer, MdB, gewandt und sowohl nachdrücklich darum gebeten, die jüngste Verschärfung der Möglichkeit Fahrverbote zu verhängen, wieder zurückzunehmen, als auch die Gründe dafür dargelegt. Hierzu wurde von der CDH unter der Rubrik „So sieht es die CDH“ berichtet. Diese Veröffentlichung finden Sie hier.