Das Thema weitere Verbreitung des Coronavirus wird uns sicher noch einige Wochen beschäftigen. Panik ist für Handelsvertreter und alle anderen Selbstständigen im Vertrieb sicher fehl am Platz. Schaden kann es aber gleichwohl nicht, mit kühlem Kopf und einer umsichtigen Planung eigenen möglicherweise entstehenden Herausforderungen durch den Coronavirus zu begegnen.
Gefragt sind jetzt, wie eigentlich in „normalen Zeiten“ auch, strategische Flexibilität und Weitsicht als Vertriebsunternehmer. Zu hinterfragen ist, inwiefern die eigene Geschäftstätigkeit vom Coronavirus betroffen sein könnte.
Was die eigene Arbeitskraft des Handelsvertreters angeht – die durch eine eigene Covid-19-Erkrankung ausfallen könnte, so sollte diese über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert sein. Das kann entweder über die freiwillige gesetzliche Krankversicherung oder auch eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung geschehen.
Sollte das Coronavirus den eigenen Geschäftsbetrieb unmöglich machen, weil z. B. vom zuständigen Gesundheitsamt für den eigenen Firmensitz offiziell Quarantäne angeordnet worden ist, so haben auch Selbstständige Entschädigungsansprüche.
Diese und noch weitere Details haben wir Ihnen nachstehend zusammengestellt. Hinter den Überschriften finden Sie jeweils nähere Informationen bzw. Links auf weiterführende Inhalte.
Corona Virus – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Eigene Beschäftigte von Quarantäne betroffen
Einschränkungen für Reisende aus Deutschland
Entschädigung bei angeordneter Quarantäne für Selbstständige
Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Unternehmen
Informationen zu Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen mit China
Informationen zu Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen mit Italien
Mein Betrieb muss eine finanzielle Durststrecke überbrücken – Gibt es hier Unterstützung?
Terminänderungen von Messen – welche werden verschoben, abgesagt oder finden statt?