Die CDH hat gemeinsam mit dem BDD, dem DFV und dem ZGV ein Positionspapier zur drohenden Abmahnfalle im Zusammenhang mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erstellt und an die zuständigen Regierungsvertreter gerichtet.

Die Verbände stellen darin gemeinsam fest, dass der äußerst kurze Vorlauf der nur befristet geltenden Mehrwertsteuersenkung und die vielen offenen Detailfragen für die Anpassung der Steuersätze sowie deren korrekte schriftliche Ausweisung, beispielsweise im Rahmen von Angeboten und Preisangaben jeglicher Art, ein hohes Abmahn- und damit Kostenrisiko befürchten lassen.

Diese zahlreichen offenen Fragen – die zudem zuvor in einem BMF Schreiben geklärt werden müssten – und die zweimalige Umstellung mit sehr kurzer Frist bergen eine erhebliche Gefahr, im Geschäftsverkehr fehlerhafte Angaben zu machen. Diese könnten wiederum zum Anlass für Abmahnungen genommen werden.

Da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere in § 5, nicht einmal auf eine Täuschungsabsicht abhebt, sondern einen recht großen Kreis von Handlungen als irreführend klassifiziert, liegt hierin ein großes, durch den politischen Zeitdruck verursachtes Risiko.

Gemäß dem Koalitionsbeschluss zum Belastungsmoratorium ist es daher dringend erforderlich, begleitend zur befristeten Mehrwertsteuersenkung den Unternehmen hier das Abmahnrisiko durch eine ebenso schnelle gesetzliche Lösung zu nehmen. Anderenfalls führt die Mehrwertsteuersenkung gerade für diejenigen Unternehmen, die die Steuersenkung an die Verbraucher weitergeben möchten, zu einer gravierenden Abmahnfalle.

Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hinter nachstehendem Link: https://cdh.de/download/10126/