CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
CDH-Techniktagung 2026

Am 27. März 2026 in Heilbronn: Praxisnahe Einblicke, fundierter Austausch und konkrete Anwendungsbeispiele rund um den Einsatz von KI im Vertrieb. Impulse aus Wirtschaft und Technologie – am Zukunftsstandort IPAI.
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Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Mindestausgleich bezogen auf eine aus wirtschaftlichen Gründen fortzuzahlende Zusatzprämie
Auch wenn der Unternehmer im Falle der hypothetischen Fortführung des Vertreterverhältnisses nicht verpflichtet wäre, dem Handelsvertreter für die fortgeführte Nutzung der bislang vermittelten Geschäftsbeziehungen weitere Provisionen zu zahlen, kann der für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB erforderliche Unternehmervorteil ausnahmsweise im Sinne eines Mindestausgleichs auf die Höhe einer bislang gezahlten Zusatzprämie geschätzt werden.
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann ein Handelsvertretervertrag sein
Auch ein befristeter Kooperationsvertrag kann die rechtliche Qualität eines Handelsvertretervertrages haben. Ist dies der Fall, hat der betreffende Kooperationspartner auch einen Anspruch auf die Erteilung eines Buchauszuges.
Auskunftsanspruch besteht neben Buchauszugsanspruch, wenn auf unterschiedliche Informationen gerichtet
Der Handelsvertreter kann nicht nur einen sogenannten Buchauszug verlangen, der alle für ihn provisionspflichtigen Geschäfte auflistet. Er darf zusätzlich auch weitere Auskünfte zu Informationen beanspruchen, die nicht im Buchauszug stehen, wenn diese für seine Provisionsansprüche wichtig sind.

CDH News
Stellantis-Konzern verbessert Preisnachlässe für CDH-Mitglieder zum Teil drastisch
Zum Jahreswechsel wurden die Konditionen für den Bezug von vielen Fahrzeug-Marken über das CDH-Rahmenabkommen mit dem Stellantis-Konzern für CDH-Mitglieder deutlich verbessert.
Volvo und Kia erhöhen fast alle Preisnachlässe für CDH-Mitglieder deutlich
In der vergangenen Woche wurden die Preisnachlässe für den Bezug von Fahrzeugen der Marken Volvo und Kia über die bei allen jeweiligen Vertragshändlern nutzbaren CDH-Rahmenabkommen für CDH-Mitglieder nahezu ausnahmslos erheblich verbessert.
Kostenlose Online-Tickets für die Messe Light + Building
CDH-Mitglieder haben die Möglichkeit, die Frankfurter Light + Building vom 08. bis 13.03.2026 zu besuchen, ohne Eintritt zahlen zu müssen.
Austausch mit der Bundesregierung im Gemeinschaftsausschuss
Am 13. Januar trafen sich die im Gemeinschaftsausschuss der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen 19 führenden Verbände der gewerblichen Wirtschaft, darunter auch die CDH, zum Austausch mit der Bundesregierung anlässlich der bevorstehenden Veröffentlichung des Jahreswirtschaftsberichtes 2026 zur wirtschaftlichen Lage sowie den notwendigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen unter Leitung von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche.







