CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

CDH News
Neue Sonderkonditionen für den Bezug von Fahrzeugen
Neues Jahr - neue Rabatte. Auch wenn das Jahr 2019 erst wenige Tage alt ist, gibt es schon neue Sonderkonditionen für den Bezug von Kraftfahrzeugen. Bei "Hersteller und Vertragshändler" finden Mitglieder nach Login mit den bekannten Zugangsdaten im Downloadbereich die neuen Rabatte in der Gesamtübersicht zum Bezug von Pkw sowie in der Konditionsübersicht von Renault. Unter "Sonderaktionen für CDH-Mitglieder" warten neue Angebote von Audi, Volvo und VW. Weitere neue Sonderkonditionen von Autoherstellern und Vertragshändlern bestimmter Automarken folgen in den nächsten Tagen. Es lohnt sich also, vorbeizuschauen! https://cdh.de/leistungen/sonderkonditionen/mobilitaet
Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen. Förderberechtigt sollen sein: Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8-7,5 t , die ihren Firmensitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes). Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist weniger komplex als bei den Pkw , weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das BMVI hat dafür technische Anforderungen erarbeitet. Die Anträge für Nachrüstsysteme können damit ab sofort beim KBA gestellt werden
Einkommensteuer – Reisekosten Ausland ab 01.01.2019
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2019 bekannt gemacht. Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2018 sind durch Fettdruck gekennzeichnet. Das BMF-Schreiben vom 28.11.2018 können Sie kostenlos unter der Rubrik „Spesensätze“ in unserer Infothek Steuer downloaden.
Krankenkassenbeiträge für Selbstständige sinken
Private oder gesetzliche Krankenversicherung – vor dieser Frage stehen Selbstständige immer wieder. Auch wenn bekannt ist, dass eine Mitgliedschaft bei den privaten Krankenversicherungen im Alter oft zur Kostenfalle wird und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung immer schwieriger, versichern sich gerade Gründer und Kleinselbstständige häufig privat. Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse überfordern Kleinselbständige, die sich gesetzlich versichern wollen und bringen sie mitunter in Existenznot. Ein neues Gesetz soll das ändern.








