In seiner Sitzung am 23. Februar 2022 hat der Koalitionsausschuss ein Bündel von Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von den im vergangenen Jahr rasant angestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

 Die Ampelkoalition hat sich am 23. Februar 2022, angesichts der steigenden Energiepreise, auf ein Entlastungspaket für VerbraucherInnen und Unternehmen verständigt. Im Einzelnen umfasst das Maßnahmenbündel zehn Einzelmaßnahmen, die eine Entlastung von den derzeit außerordentlich hohen Energiepreisen gewährleisten sollen:

  • Die Abschaffung der EEG-Umlage wird auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Bereits im vergangenen Jahr wurde die EEG-Umlage   schrittweise   reduziert   und   ihre   Abschaffung   im   Koalitionsvertrag verankert. Der Effekt der Absenkung dürfte weitere 3,7 ct/kWh Strom betragen. Es ist zu hoffen, dass die Energieversorger die Aufforderung der Bundesregierung ernst nehmen und diese Preissenkung auch an die Endkunden weitergeben.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
  • Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  • Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wird vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Neuordnung der Pendlerpauschale die ökologisch-sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigen.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen.
  • Von Armut betroffene Kinder sollen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem 1. Juli erhalten.
  • Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro wurde beschlossen und soll für eine Erhöhung des Nettoeinkommens für viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Der Deutsche Bundestag wird das entsprechende Gesetz zügig beschließen.
  • Die zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert, die Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate.
  • Der einmalige Heizkostenzuschuss soll vom Bundestag zügig verabschiedet werden. Wohngeld-Empfänger erhalten 135 Euro (Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro).
  • Außerdem hat die Bundesregierung zur weiteren Entlastung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz mit sechs weiteren Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu liegt aus dem Bundesministerium der Finanzen bereits ein Referentenentwurf vor – Näheres erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag.