Das neue Notvertretungsrecht – keine Entwarnung für Handelsvertretungen

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Wenn Sie als Inhaber oder Gesellschafter Ihrer Handelsvertretung für längere Zeit plötzlich ausfallen, so durfte ein Ehepartner bislang nicht automatisch für den Betroffenen handeln. Das neue gesetzliche Ehegatten-Notvertretungsrecht verschafft Ehepartnern seit 1. Januar 2023 die Möglichkeit, in bestimmten Notsituationen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel zu medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen. Reicht das, um Sie als Handelsvertreter und die Familie im Notfall abzusichern?