CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
CDH-Techniktagung 2026

Am 27. März 2026 in Heilbronn: Praxisnahe Einblicke, fundierter Austausch und konkrete Anwendungsbeispiele rund um den Einsatz von KI im Vertrieb. Impulse aus Wirtschaft und Technologie – am Zukunftsstandort IPAI.
Jetzt informieren und zur Techniktagung anmelden. Klicken Sie JETZT auf den unterstehenden Button!
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Wann ein Buchauszug nicht als erfüllt gilt
Das OLG München hat eine wichtige Klarstellungen zur Erfüllung eines Anspruchs auf einen Buchauszug für Handelsvertreter getroffen.
Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Änderung der Vertriebsorganisation
Das OLG München hatte sich in diesem Verfahren zunächst mit der Frage zu befassen, ob eine Angestellteneigenschaft des gegen die außerordentliche Kündigung klagenden Handelsvertreters vorgelegen hat.
Unzulässige Verjährungsverkürzung in AGB
In AGB ist eine Verjährungsabkürzung unwirksam, wenn diese auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung erfassen können, weil derartige Ansprüche in der betreffenden Klausel nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Auch eine daran anschließende Klausel mit der die „Herausnahme von Ansprüche(n), für die das Gesetz zwingend eine längere Verjährung bestimmt“ ändert an dem Verstoß gegen § 202 Abs. 1 BGB nichts, da eine solche pauschale Herausnahme in AGB nach § 307 BGB nicht möglich ist.

CDH News
Messeticker: Nordstil-Winter 2026 – für CDH-Mitglieder kostenlos
Die Nordstil Winter 2026 wird vom 10. bis 12. Januar 2026 im Messegelände der Hansestadt Hamburg stattfinden. Für CDH-Mitglieder ist ein Besuch möglich, ohne Eintritt zahlen zu müssen.
Neue Audioangebote – CDH Insider Podcast und CDH Shortcast zum Urteil des Monats – gestartet
Die CDH hat in den vergangenen Monaten zwei neue Audioformate gestartet, die die Sichtbarkeit der CDH in den sozialen Medien noch weiter vergrößern und gleichzeitig einen hohen Informationsgehalt bieten.
Kostenlose Infoveranstaltung – zum IHK-Lehrgang „Digital Sales Manager mit KI-Kompetenz“
Echte Einblicke vom Veranstalter, Dozenten & Alumni zum IHK-Lehrgang „Digital Sales Manager mit KI-Kompetenz"
Mehr erreichen mit handelsvertreter.de
Kennen Sie eigentlich handelsvertreter.de? handelsvertreter.de ist die Plattform für Handelsvermittlung und Vertrieb in Deutschland.







