CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung
Urteil des Monats
Absatzförderungspflicht des Handelsvertreters auch nach Kündigung des Vertrages
Nach der Kündigung eines Handelsvertretervertrages hat sich der Handelsvertreter weiterhin gemäß § 86 Abs. 1 Hs. 1 HGB in ausreichendem Maße bis zum Ablauf der Kündigungsfrist um neue Geschäftsabschlüsse zu bemühen, ansonsten begeht er eine vertragliche Pflichtverletzung, die ihn gegenüber seinem vertretenen Unternehmer nach § 280 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Wert des Beschwerdegegenstandes einer zur Gewährung von Bucheinsicht verurteilten Partei
Die Bemessung der mit der Berufung geltend gemachten Beschwer des in erster Instanz zur Gewährung von Bucheinsicht Verurteilten richtet sich nach dem Aufwand hinsichtlich Zeit und Kosten, der für ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Bucheinsicht anfällt. Der Unternehmer muss neben dem Zugang zu den Unterlagen und zur EDV auch einen Ansprechpartner für die Dauer der Bucheinsicht zur Verfügung stellen.
Höhe des Kostenvorschusses für Ergänzung eines Buchauszuges durch einen Wirtschaftsprüfer
Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Vorschusses für die Überprüfung und ggfs. Ergänzung eines Buchauszuges im Wege der Ersatzvornahme durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen sind nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung ersatzfähig, so dass grundsätzlich auch dem Interesse des vertretenen Unternehmers - als Schuldner - an einer sparsamen Verfahrensweise Rechnung zu tragen ist. Das Gericht hat über die Höhe des Vorschusses insoweit nach billigem Ermessen zu entscheiden.
CDH News
Volvo erhöht Nachlässe für alle Elektrofahrzeuge und alle Leasingnachlässe
Der CDH-Rahmenvertragspartner Volvo hat die Nachlässe für alle über unseren Großabnehmer-Rahmenvertrag bezogenen Fahrzeuge mit Elektroantrieb und für alle Leasingverträge aller Modelle deutlich verbessert.
Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich
Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragstellung für diverse Energieförderprogramme ab sofort wieder möglich. Hierauf macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufmerksam.
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Für eine Krankschreibung müssen Patienten seit dem 7. Dezember 2023 nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.
Das ändert sich im Jahr 2024 bei den Mini-Jobs
Im diesem Jahr sind wieder zahlreiche neue Regelungen bei den Minijobs zu beachten, die für Arbeitgeber und Beschäftigte wichtig sind. Die Minijob-Zentrale hat dazu umfassend informiert.